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Walder Wyss erstreitet Grundsatzurteil zum Anwaltsgeheimnis bei internen Untersuchungen mit Bezug zu Rechtsstreitigkeiten

22. August 2024 – Walder Wyss hat vor dem Schweizerischen Bundesgericht ein Grundsatzurteil erstritten, das den Schutz des Anwaltsgeheimnisses bei internen Untersuchungen im Zusammenhang mit hängigen oder drohenden Rechtsstreitigkeiten erheblich stärkt (Urteil des Bundesgerichts vom 6.8.2024, 7B_158/2023 [zur amtlichen Publikation vorgesehen]). Dieses wegweisende Urteil bestätigt, dass sowohl die Sachverhaltsermittlung als auch die Auswahl der relevanten Dokumente im Rahmen solcher prozessbezogenen internen Untersuchungen durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind. Zudem hat das Bundesgericht klargestellt, dass die Übermittlung von privilegierten Dokumenten an eine Behörde wie die FINMA nicht zwingend einen Verzicht auf das Anwaltsgeheimnis darstellt.

Damit schafft das höchste Gericht eine seit langem erhoffte Rechtssicherheit und stellt sicher, dass Unternehmen interne Untersuchungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten vertraulich durch Anwälte durchführen lassen können.

Das Team von Walder Wyss, das dieses Grundsatzurteil erwirkt hat, bestand aus Oliver M. Kunz (Partner, White Collar), Martin Klingler (Senior Associate, White Collar), Pascale Köster (Partner, White Collar), Urs Schenker (Counsel) und Stefanie Mühlebach (Senior Associate, White Collar).